ISB AUSBILDUNGSPLATZFÖRDERUNG

Veröffentlicht am 19.03.2008 in Pressemitteilung

Mainz / Rhein-Lahn-Kreis.

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können innerhalb des Ausbildungsplatzprogrammes gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 100 Beschäftigten eine Förderung bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen durch ein ISB-Darlehen beantragen , wie der Finanzpolitische Sprecher der SPD - Landtagsfraktion Frank Puchtler aus Oberneisen mitteilt.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Das Darlehen soll für die Einrichtung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der rheinland-pfälzischen Betriebstätte eingesetzt werden. Bei Abruf des Darlehens ist der ISB der vollständig ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Ausbildungsvertrag vorzulegen. Die Auszahlung des Darlehens setzt den Ablauf der Probezeit voraus.

Umfang der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH gewährt.
Pro Unternehmen kann jeder zusätzliche, jedoch nur ein erneuerter Ausbildungsplatz mit einheitlich bis zu 35 TEUR gefördert werden. Zur Ermittlung der Auszubildendenzahlen bzw. Feststellung, ob es sich um erneuerte oder zusätzliche Ausbildungsplätze handelt, vergleicht man die Zahlen an den Stichtagen 31.12.2007 und 31.12.2008. Auch die Übernahme eines Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb kann gefördert werden. Darlehen, die ohne Haftungsfreistellung beantragt werden, sind für betriebliche Zwecke zu verwenden. Ausgenommen hiervon sind nur Sanierungs- und Umschuldungsmaßnahmen. Bei Darlehen, die mit Haftungsfreistellung ausgestattet sind, müssen die Refinanzierungsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung der Ausbildungsplätze verwendet werden.

Konditionen
Das Darlehen wird zum Nennbetrag ausgezahlt, ist mit zwei tilgungsfreien Jahren ausgestattet und bis zum 30.12.2013 zurückzuführen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich. Der gewährte Zinssatz i.H. von derzeit 3,65 % p.a. wird für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Für die Festsetzung des Zinssatzes ist der Antragseingang bei der ISB maßgeblich. In dem Falle, dass die Hausbank bei der ISB eine 50%ige Haftungsfreistellung beantragt, erhöht sich der Zinssatz auf 4,4 %.

Antragsverfahren

Das Darlehen wird über die finanzierende Hausbank beantragt. (Hausbankverfahren).
Die zuständige Kammer muß die Angaben des Unternehmens bzgl. des Ausbildungsplatzes auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen. Anträge werden von der ISB bis zum 31.12.2008 entgegengenommen.
Die ISB wird nach positiver Entscheidung über den Antrag ein entsprechendes Refinanzierungsangebot an die Hausbank richten, das von Seiten der Hausbank anzunehmen ist.

Ansprechpartner bei der ISB

Sie erreichen die Info-Hotline zum Ausbildungsplatzdarlehen 2008 unter der Telefonnummer 06131/ 985-359 , so der Kreisvorsitzende der SPD Rhein-Lahn.

 

Homepage SPD Rhein-Lahn

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